Kanzlei für Familien- und Erbrecht

Hier werden Sie geholfen

Familienrecht

 


Seit 1999 bin ich Fachanwältin für Familienrecht.  

Ich berate und vertrete Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in allen Fragen zur Trennung und Scheidung und allen Folgesachen wie   

  • Zugewinnausgleich,
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt,   
  • Versorgungsausgleich,   
  • Umgangsrecht und Sorgerecht,   
  • Wohnungszuweisung,  
  • ferner bei der Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Änderung von Unterhaltstiteln sowie zum Elternunterhalt.

    Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt darin, Sie bereits vor der Eheschließung darüber zu beraten, ob Konstellationen vorliegen, welche den Abschluss eines Ehevertrags sinnvoll erscheinen lassen und einen für Sie passenden Vertrag auszuarbeiten. Ein geeigneter Ehevertrag kann Ihnen für den Fall eines Zerwürfnisses helfen, teure, zeitaufwändige und nervenaufreibende Auseinandersetzungen ebenso wie Ihr weiteres Leben unbillig belastende Folgen auszuschließen.