Kanzlei für Familien- und Erbrecht

Hier werden Sie geholfen

Erbrecht

 


Seit vielen Jahren bin ich schwerpunktmäßig neben dem Familienrecht im Bereich des Erbrechts tätig. Einen Fachanwaltskurs habe ich 2006 im Erbrecht erfolgreich absolviert. Gerne berate und vertrete ich Sie in allen Fragen des Erbrechts, sowohl vorsorgend, als auch im Streitfall.

 

Ich helfe Ihnen bei der richtigen und rechtzeitige Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen, damit  im Erbfall kein Konfliktpotential auftritt. Neben der rein steuerlichen ist dabei auch die vertragliche /  gestaltungsrechtliche Betrachtungsweise zu beachten.
In Abstimmung mit Ihrem Steuerberater ermittle ich zunächst die für Sie richtige Gestaltungsform.  Durch die geschickte Gestaltung der eigenen Erbfolge oder vertraglichen Gestaltungen zu Lebzeiten kann vermieden werden, dass auf die Erben unnötige steuerliche Belastungen zukommen. So können zum Beispiel über Schenkungen zu Lebzeiten spätere Erbschaftssteuern unter Umständen vermieden werden. Hierbei gibt es auch Gestaltungen, die dem Schenker die Möglichkeit belassen, über die verschenkten Güter weiterhin Einfluss ausüben zu können und dennoch eine für alle Seiten steuerlich vorteilhafte Lösung zu erreichen. Auch bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen werde ich  Sie effektiv vertreten. Ich biete Ihnen ferner die pass genaue Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen an.